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LG Köln bestätigt Eilverfügung gegen Landtags-Vizepräsidentin Marx

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 die einstweilige Verfügung gegen die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag und gegen die Landtags-Vizepräsidentin Dorothea Marx bestätigt, nachdem diese dagegen Widerspruch erhoben hatten.

 

Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte die Kanzlei Schlösser schon im Oktober 2018 gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:

 

„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“

Download Urteil

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PIPER Verlag verzichtet auf einsweilige Verfügung gg. Höcke u. AfD-Fraktion

Rückschlag für Heiko Maas - Punktsieg für die Meinungsfreiheit

Auf Widerspruch der Kanzlei Schlösser hat der PIPER Verlag zum 05. November 2018, nachdem er in erster Instanz gegen Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wegen einer satirischen Buchverfremdung des Bestsellers des ehemaligen Justizministers und derzeitigen Außenministers Heiko Maas, "Aufstehen, statt wegducken - Eine Strategie gegen Rechts" unterlegen ist, auf die einstweilige Verfügung verzichtet.

Download: Rücknahme PIPER Verlag

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Kanzlei Schlösser erzielt Sieg für Höcke und AfD Fraktion gegen Piper Verlag in erster Instanz

Das Landgericht München I hat am 19.10.2018 unter dem Az.: 25 O 10507/17 in erster Instanz - entgegen der zunächst vom selben Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung - ausgeurteilt, dass Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit der Veröffentlichung des abgeänderten Buchcovers des Bestsellers von Heiko Maas „Aufstehen statt wegducken - eine Strategie gegen Rechts“ keine Rechte des Piper Verlags verletzt haben.

 

Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatten in einem Facebook-Beitrag den Untertitel in „Eine Strategie gegen das Recht“ geändert.

 

Das Gericht stellte fest, dass der Piper Verlag nur reflexartig betroffen ist.

 

Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass der abgeänderte Buchtitel als Satire schlicht zulässig ist.

 

Damit schloss sich das Gericht der Ansicht der Kanzlei Schlösser an. Die Kanzlei Schlösser hatte von Anfang an Björn Höcke und der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geraten, weder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben noch die daraufhin ergangene einstweilige Verfügung anzuerkennen.

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Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht

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Entscheidungen zum Urheberrecht

  • 2.8.1.1: Privater Bilderklau - LG Köln Az: 28O551/06 v. 07.03.2007
  • 2.8.1.2: RA-Kosten - Hanseatisches OLG Az.: 7 U 93/05 v. 27.02.2007
  • 2.8.1.3: Urheberkennzeichnung - LG Hamburg Az.: 308 O 515/02 v. 04.04.2003
  • 2.8.1.4: Vertragsstrafe unberechtigte Fotonutzung - 5000 € LG Leipzig Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
  • 2.8.1.5: Schadensersatz bei unberechtigter Abmahnung - LG Stuttgart Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 17 O 118/09

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