Das Landgericht Stuttgart hat in einer Urheberrechtsstreitigkeit der von der Kanzlei Schlösser vertretenen Klägerin, der Inhaberin der Urheberrechte bzw. der Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Lichtbild, für die unberechtigte Verwendung eines Produktfotos im gewerblichen Bereich mit Urteil vom 09.05.2019 unter dem Az.: 17 O 322/17 gegen den Bilderdieb einen fiktiven Schadensersatz in Form einer „angemessenen Vergütung“ in Anlehnung an die MFM gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG in Höhe von 6.000,- € zugesprochen.
(Der Bilderdieb hatte im Vorfeld einen zur Abwendung des Rechtsstreits angebotenen Vergleich in Höhe von 1.904,- € zurückgewiesen.)
Streitwert: 20.000,- €
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 die einstweilige Verfügung gegen die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag und gegen die Landtags-Vizepräsidentin Dorothea Marx bestätigt, nachdem diese dagegen Widerspruch erhoben hatten.
Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte die Kanzlei Schlösser schon im Oktober 2018 gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:
„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“
Rückschlag für Heiko Maas - Punktsieg für die Meinungsfreiheit
Auf Widerspruch der Kanzlei Schlösser hat der PIPER Verlag zum 05. November 2018, nachdem er in erster Instanz gegen Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wegen einer satirischen Buchverfremdung des Bestsellers des ehemaligen Justizministers und derzeitigen Außenministers Heiko Maas, "Aufstehen, statt wegducken - Eine Strategie gegen Rechts" unterlegen ist, auf die einstweilige Verfügung verzichtet.
Download: Rücknahme PIPER Verlag
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