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Ramelow gibt in der Stinkefinger-Affenaffäre klein bei

 

Der Ministerpräsident Thüringens - von CDU-Gnaden - Bodo Ramelow (DIE LINKE/SED) war im Herbst des Jahres 2020 durch die Talkshows gezogen und hatte seinen im Thüringer Landtag gegenüber dem in dieser Sache von der Kanzlei Schlösser vertretenen Stefan Möller erhobenen Stinkefinger mit einer Räuberpistole zu rechtfertigen versucht.

 

Es war einer der inzwischen klassischen Ausraster des Thüringer Ministerpräsidenten.

 

Stefan Möller hätte angeblich „auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung“ veröffentlicht, so die Behauptung / Rechtfertigung des MP Ramelow.

 

Dabei handelte es sich um eine unhaltbare Falschbehauptung. Das konnte auch im Prozess nachgewiesen werden.

 

Das ZDF hatte seinerzeit folgerichtig unverzüglich in der Sendung Lanz eine von der Kanzlei Schlösser verlangte Gegendarstellung veröffentlicht.

 

Der MDR wurde gleichfalls aufgefordert, ließ sich dagegen „natürlich“ von Gebührengeldern bis in die zweite Instanz verklagen und musste dann doch eine Gegendarstellung veröffentlichen.

 

Auch Ramelow gab nun nach mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Leipzig letztlich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und verpflichtete sich die Behauptung nicht erneut zu tätigen. Außerdem erkannte er die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Schlösser an und erstattete diese inzwischen.

Verkündung des „Prüffalls“ durch den Verfassungsschutzpräsidenten Kramer war rechtswidrig!
 
Die Rechtswidrigkeit der Verkündung des „Prüffalls“ stellte heute das Verwaltungsgericht Weimar fest und gab einer von den Rechtsanwälten Schlösser und Hornemann für den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland bereits im Jahr 2019 eingereichten Klage insoweit statt.
Der Landesverfassungsschutz durfte mangels Rechtsgrundlage auch auf Anfrage der Presse keine entsprechende Information nach außen geben. Eine solche Kompetenz besteht nur für Beobachtungsfälle und Verdachtsfälle.

Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurden heute die Klagen des AfD-Landesverbandes Thüringen, der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und von 7 Fraktionsmitgliedern gegen den Freistaat Thüringen wegen der Verkündung des sog. „Prüffalls“ und der Wahlbeeinflussung im Jahr 2018 jeweils durch den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer verhandelt.

 

Im Vorfeld der Wahl Björn Höckes zum Spitzenkandidaten der AfD für die Landtagswahl 2019 hatte Kramer im Spiegel gewarnt:

 

"Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht."

 

Die insgesamt 9 Kläger wurden von Rechtsanwalt Schlösser und Rechtsanwalt Hornemann vertreten. Für die Kläger waren außerdem Stefan Möller und Robert Sesselmann anwesend.

 

Damit saßen insgesamt 4 Volljuristen auf Seiten der Kläger.

 

Für den Freistaat Thüringen, war der Verfassungsschutzpräsident Kramer, nebst Vizepräsidenten und Rechtsanwalt Dr. Esser aus Erfurt vor Ort.

Das ZDF hat am 30.09.2020 folgende von der Kanzlei Schlösser veranlasste Gegendarstellung des MdL Stefan Möller ausgestrahlt:

 

Gegendarstellung

 

In der Fernsehsendung Markus Lanz vom 8. September 2020 behauptet Ministerpräsident Bodo Ramelow in Bezug auf meine Person:

 

„Er hat auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen, der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung.“

 

Hierzu stelle ich fest:

 

Dies ist unzutreffend. Ich habe auf meinem Internetauftritt keinen Beitrag, in welchem ein Affe den Mittelfinger als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung, hinzeigt.

 

Erfurt, 22.09.2020

 

Stefan Möller

ntv-Moderator unterliegt im Rechtsstreit um eine einstweilige Verfügung gegen die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke.

 

Der ntv-Moderator fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten durch einen Flyer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag beeinträchtigt, welcher ihn zusammen mit dem Fraktionsvorsitzenden in einer Interviewsituation darstellte.

 

Das Landgericht Erfurt hat nunmehr am 09.04.2020 den Antrag auf einstweilige Verfügung nach Stellungnahme durch die Kanzlei Schlösser im Beschlusswege zurückgewiesen.

 

Der ntv-Moderator sei weder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt noch sei die Sache dringlich zu behandeln. Die Kanzlei Schlösser hatte nachweisen können, dass der ntv-Moderator selbst über seinen Facebook- und Instagram-Account Lichtbilder derselben Interviewsituation öffentlich zugänglich gemacht hatte. Der ntv-Moderator kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.

Das Landgericht Stuttgart hat in einer Urheberrechtsstreitigkeit der von der Kanzlei Schlösser vertretenen Klägerin, der Inhaberin der Urheberrechte bzw. der Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Lichtbild, für die unberechtigte Verwendung eines Produktfotos im gewerblichen Bereich mit Urteil vom 09.05.2019 unter dem Az.: 17 O 322/17 gegen den Bilderdieb einen fiktiven Schadensersatz in Form einer „angemessenen Vergütung“ in Anlehnung an die MFM gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG in Höhe von 6.000,- € zugesprochen.

 

(Der Bilderdieb hatte im Vorfeld einen zur Abwendung des Rechtsstreits angebotenen Vergleich in Höhe von 1.904,- € zurückgewiesen.)

 

Streitwert: 20.000,- €

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 die einstweilige Verfügung gegen die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag und gegen die Landtags-Vizepräsidentin Dorothea Marx bestätigt, nachdem diese dagegen Widerspruch erhoben hatten.

 

Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte die Kanzlei Schlösser schon im Oktober 2018 gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:

 

„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“

Download Urteil

Rückschlag für Heiko Maas - Punktsieg für die Meinungsfreiheit

Auf Widerspruch der Kanzlei Schlösser hat der PIPER Verlag zum 05. November 2018, nachdem er in erster Instanz gegen Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wegen einer satirischen Buchverfremdung des Bestsellers des ehemaligen Justizministers und derzeitigen Außenministers Heiko Maas, "Aufstehen, statt wegducken - Eine Strategie gegen Rechts" unterlegen ist, auf die einstweilige Verfügung verzichtet.

Download: Rücknahme PIPER Verlag

Das Landgericht München I hat am 19.10.2018 unter dem Az.: 25 O 10507/17 in erster Instanz - entgegen der zunächst vom selben Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung - ausgeurteilt, dass Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit der Veröffentlichung des abgeänderten Buchcovers des Bestsellers von Heiko Maas „Aufstehen statt wegducken - eine Strategie gegen Rechts“ keine Rechte des Piper Verlags verletzt haben.

 

Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatten in einem Facebook-Beitrag den Untertitel in „Eine Strategie gegen das Recht“ geändert.

 

Das Gericht stellte fest, dass der Piper Verlag nur reflexartig betroffen ist.

 

Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass der abgeänderte Buchtitel als Satire schlicht zulässig ist.

 

Damit schloss sich das Gericht der Ansicht der Kanzlei Schlösser an. Die Kanzlei Schlösser hatte von Anfang an Björn Höcke und der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geraten, weder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben noch die daraufhin ergangene einstweilige Verfügung anzuerkennen.

Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Kanzlei Schlösser gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:

 

„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“

 

Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte diese unwahre Behauptung am 3. September 2018 als Pressemitteilung über ihre Internetseite verbreitet, obwohl dem Campact e.V. diese Behauptung bereits im Jahr 2016 per einstweiliger Verfügung untersagt worden war. Auf eine Abmahnung mit der Aufforderung, den Text zu entfernen, reagierte die SPD-Fraktion nicht.

Derzeit läuft auf YouTube eine Interviewserie mit Peter Atkins an, die ihren besonderen Charme aus der Kombination zwischen dem erfahrenen Fotografen und dem langjährig fast ausschließlich im Urheberrecht tätigen Fachanwalt hat.

Peter Atkins ist unter Fotografen ein Begriff. Sein aus TV und Presse bekanntes Fotostudio gehört zu den Top-Adressen in Deutschland. Viele Schauspieler, Models und Musiker haben sich für ihr Portfolio, Sedcard oder Cover portraitieren lassen. Er kennt die täglichen Probleme und Fragen, die sich bei der Arbeit eines Fotgrafen oder Fotokünstlers auftun wie kein Zweiter.

Im ersten, heute veröffentlichten Beitrag geht es um die Frage, ob sichtbare oder unsichtbare Kennzeichnungen digitaler Fotos eine gute Idee sind oder nicht.

https://youtu.be/vlsWkDDUMwA

Das Landgericht Köln bestätigt mit Urteil vom 14.03.2018 in dem von der Kanzlei Schlösser betriebenen Eilverfahren die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellt, dass die Berufsstalker vom ZPS ihn gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in seiner Wohnung gefilmt hatten. Spiegel-TV hatte im Vorfeld im Gegensatz zu den angeblichen Künstlern eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In einem von der Kanzlei Schlösser betriebenen Verfahren hat das Oberlandesgericht Rostock der WeltN24 GmbH nunmehr in zweiter Instanz mit Urteil vom 21.02.2018 untersagt, das frei erfundene Zitat: „[…] Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen […]“ weiter zu verbreiten.
Die Kanzlei Schlösser hat im Auftrag eines Mitglieds der Thüringer Landtags die SPIEGEL ONLINE GmbH und SPIEGEL TV GmbH erfolgreich zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst.

Am 01.12.2017 hat die Kanzlei Schlösser für ein Mitglied des Thüringer Landtags eine einstweilige Verfügung gegen den Leiter eines vermeintlichen Künstlerkollektivs vor dem Landgericht Köln erwirkt.

Zum zweiten Mal innerhalb kürzerer Zeit haben wir den MDR zu einer Gegendarstellung (siehe Screenshot) im Arnstädter Busstreit veranlasst. Die Geltendmachung und Durchsetzung einer Gegendarstellung ist im Einzelfall schwierig. Auch ist gut abzuwägen, ob andere Ansprüche nicht besser geeignet sind, gegen unzutreffende Berichterstattung vorzugehen.

Die Kanzlei hat kürzlich einen großen, deutschlandweit bekannten TV-Sender bezüglich der Risiken des Ankaufs und der Verbreitung privaten Video- und Datenmaterials eines international bekannten Prominenten beraten.

 

Aufgrund des ganz erheblichen Kosten- und Prozessrisikos bei einer gegen das Gesetz und insbesondere gegen Persönlichkeitsrechte verstoßenden Veröffentlichung solchen Materials, ist eine rechtliche Beratung für den jeweiligen Einzelfall vorab äußerst empfehlenswert.

 

Leider nutzen noch zu wenige Redaktionen derartige anwaltliche Beratung.

Schluss mit lustig!

Bei der Verfolgung der Ansprüche unserer Mandanten aus Urheberrechtsverletzungen können wir nicht zimperlich sein.

Die Kanzlei Schlösser hat heute (08.05.2014) den Schuldner von Ansprüchen aus einer vor dem Landgericht Köln (33 O 616/11) gerichtlich geltend gemachten Urheberpersönlichkeitsverletzung in Form einer unterlassenen Urheberkennzeichnung, einen Journalisten, Publizisten und Autor, verhaften lassen.

Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben der Kanzlei Schlösser im Auftrag einer Kieler Fotokünstlerin mit einstweiliger Verfügung vom 11.03.2014 in einer weiteren aktuellen Entscheidung einen Berliner Verlag verpflichtet, es zu unterlassen, das Lichtbild der Fotokünstlerin ohne Urheberkennzeichnung zu verwenden.

Kanzlei Schlösser erwirkt „Missbilligung“ des Presserats gegen die Thüringer Allgemeine

Bereits im Dezember 2013 hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats gegenüber der Thüringer Allgemeine eine Missbilligung ausgesprochen. Der Deutsche Presserat hat einen Verstoß der Tageszeitung gegen Ziffern 8 und 2 des Pressecodex, mithin einen Verstoß gegen Recherchegrundsätze und Persönlichkeitsrechte bestätigt.

Am 24.06.2013 haben wir für einen unserer Mandanten den Abdruck einer Gegendarstellung durch die Thüringer Allgemeine nach dem Thüringer Pressegesetz verlangt.

Die Thüringer Allgemeine hatte am 14.06.2013 über einen angeblichen Streik vom 10.06.2013 berichtet.

 

In der Thüringer Allgemeine vom 14.06.2013 behaupte die Tageszeitung im Teil „Wirtschaft“ auf Seite 4 unter der Überschrift „Streiks im Thüringer Einzelhandel werden ausgeweitet“ als Bildunterschrift zu einem Foto von Streikenden eines Erfurter Baumarktes, wobei unser Mandant als Person in der Mitte der streikenden Personen abgebildet war:

 

„Beschäftigte eines Erfurter [...]-Baumarktes traten schon am Montag in einen Warnstreik.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Schlösser hat neue, größere Kanzleiräume erworben.

Wir investieren damit in den zentral gelegenen Medienstandort Erfurt im Herzen Deutschlands.

Am 21.02.2012 hat Rechtsanwalt Schlösser gegenüber dem Radiosender Landeswelle Thüringen ein Interview zu Fragen des Markenrechts im Zusammenhang mit aktuellen  Abmahnungen und Unterlassungsklagen wegen markenrechtlich geschützter Bezeichnungen von Kindertagesstätten und deren Dienstleistungsbestandteilen gegeben.

 

Wir bieten für das Ausbildungsjahr 2012/2013 einen Ausbildungsplatz zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten in unserer für Künstler aus dem gesamten Bundesgebiet tätigen, auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei in Erfurt.

An die Kollegen! Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir zum Schutze unserer Mandanten gegen die Veröffentlichung von nicht ausdrücklich öffentlich  geführter Korrespondenz wettbewerbs- und strafrechtlich vorgehen werden. Wir sehen in der öffentlichen Wiedergabe von Auszügen unserer Schreiben und der Nennung unserer Mandanten, zumal soweit es sich um natürliche Personen handelt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.

 

Am 09.06.2011 hat Rechtsanwalt Schlösser gegenüber dem Radiosender Antenne Thüringen ein Interview zu den zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen der Verhaftungen und Beschlagnahmen im Zusammenhang mit der Downloadplattform www.kino.to in Bezug auf die Nutzer der Plattform gegeben.

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

Am 18. März 2010 wurde im Verhandlungstermin über die Haftung für Dritte bei der Nutzung von WLAN-Netzwerken vorgetragen und verhandelt.

I ZR 121/08

LG Frankfurt – 2/3 O 19/07 – Urteil vom 5. Oktober 2007
OLG Frankfurt a. M. – 11 U 52/07 – Urteil vom 1. Juli 2008

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel „Sommer unseres Lebens“. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass der Titel im Internet über eine dem Beklagten zugewiesene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde. Die Klägerin hat behauptet, der WLAN-Anschluss des Beklagten, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. Sie begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Das Landgericht Frankfurt hat den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (veröffentlicht in GRUR-RR 2008, 279). Nach dem Sach- und Streitstand sei davon auszugehen, dass der Beklagte die Rechtsverletzung nicht selbst begangen habe (§ 97 UrhG). Da der Beklagte zum maßgeblichen Zeitpunkt Im Urlaub gewesen sei und auch kein Dritter Zugang zu dem Computer des Beklagten gehabt habe, könne die rechtsverletzende Handlung nur von einem Dritten begangen worden sein. Dieser habe die WLAN-Verbindung des Anschlusses des Beklagten von außerhalb genutzt, um sich Zugang zu diesem zu verschaffen. Der Beklagte hafte auch nicht als Störer. Er habe keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse. Der Beklagte hafte nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs, sondern erst, wenn – anders als im Streitfall – konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestünden. Gegen diese Beurteilung wendet sich die Klägerin mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, mit der sie ihre Klageanträge weiterverfolgt.

Einigung im Rechtsstreit um die Marke „Pavarotti Restaurant and More in Erfurt“ vor dem Landgericht Erfurt.

 

Der Rechtsstreit unter Beteiligung der Kanzlei Schlösser um die Nutzung des Schriftzuges „Pavarotti“ durch ein Restaurant in Erfurt hatte für einiges Aufsehen in den Tageszeitungen Thüringens namentlich der „Bildzeitung Regionalausgabe Thüringen“ und der „Thüringer Allgemeinen“ sowie der „TLZ“ gesorgt.

Die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. warnt vor Abmahnungen der Firma net-secure.

Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt...

oder doch nur,

... bis es ein Richter wieder besser weiß?

"Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt" so jedenfalls eine Pressemitteilung des Bundesjustizmnisteriums in Berlin vom 07. Oktober 2008.

Seit heute ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.

Den einen oder anderen hat die Verwendung solcher Muster / Leitfäden in der Vergangenheit effektiv Geld gekostet. Die erwiesen sich nämlich alles andere als mit der Rechtslage im Einklang.

Am 19. September hat der Bundesrat der umfassenden
Reform des GmbH-Rechts, dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zugestimmt.

Pressemitteilung
Landgericht Erfurt entscheidet über die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel
Erfurt, den 25.08.2008

Rechtsanwalt Sascha Schlösser von der Rechtsanwaltskanzlei Schlösser in Erfurt teilt mit, dass am 12.09.2008 um 09.00 Uhr vor dem Landgericht Erfurt die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel verhandelt wird.

Die Kanzlei Schlösser eröffnet www.urheberverzeichnis.de/ zum Welttag des geistigen Eigentums.

Ab 01.04.2008 tritt die neue BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft und damit eine neue Widerrufs- und Rücksendebelehrung. Das ist vor allem wichtig, für alle Internet-Shop-Inhaber.

Eine Entscheidung die Mut macht!

Nachdem Gerichte in unverantwortlicher Weise die Störerhaftung bezüglich Urheberrechtsverletzungen, welche von heimischen Internetanschlüssen aus begangen wurden, beinahe unerträglich ausgedehnt haben, hat das OLG Frankfurt, wie auch zuvor bereits das LG Mannheim (Az.: 7 O 65/06), eine wegweisende und richtige Entscheidung getroffen.

Der Grundtenor dürfte sein: ...

Die Rechtlosstellung der Parteien und ihrer Vertreter hat ein Maß erreicht, das nicht mehr tolerierbar ist.*

 

* Egon Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess

Der BGH hat Stellung dazu genommen, welche Preisangaben wie auf einer Internetseite angegeben werden müssen.

Der I. Zivilsenat BGH lockert dabei die von den Gerichten teilweise vertretenen Auffassungen.

Der BGH konkretisiert damit die Anforderungen, die sich aus dem Preisangabengesetz und der Preisangabenverordnung ergeben.

Der zweite Teil der Urheberrechtsnovelle hat den Bundesrat passiert und wird nunmehr in Kraft treten. Voraussichtlich wird dies der 1. Januar 2008 sein.

Eine echte Chance gegen Massenabmahnungen stellt das Urteil des OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF vom 21.11.2006 Az.: I-20 U 22/06 dar. Das Gericht nimmt den alten Streit auf, ob eine Abmahnung mangels Vorlage einer Originalvollmacht nach § 174 BGB analog zurückgewiesen werden kann.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird reformiert.

Der bisherige, für den Zeitraum 1. August 2005 bis 31. Juli 2007 gültige, Mietspiegel der Landeshauptstadt Erfurt - Thüringen -  wird aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Arbeitskreises bis zum 31. Dezember 2007 erweitert.

Die Ausstellung „Justiz in Thüringen“ ist wieder in Thüringen unterwegs. Auf 29 Tafeln wird der Aufbau der Thüringer Justizbehörden und deren Funktion dargestellt.

Aussteller: Thüringer Justizministerium

Weitere Informationen

Im Kündigungsschutzprozess gilt die dreiwöchige Präklusionsfrist / Klagefrist auch für die „Neuen“ im Betrieb, für die das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an sich noch gar nicht anwendbar ist.