Was kostet Sie der Rechtsanwalt?

Grundsätzlich kann sich jeder einen Rechtsanwalt leisten. Und es ist erklärtes Ziel der Kanzlei Schlösser, Sie jederzeit über die angefallenen und möglichen Kosten zu informieren.

Sprechen Sie die Kostenfrage jederzeit offen an.

Im Wesentlichen gibt es 4 Möglichkeiten, den eigenen Rechtsanwalt und ggf. den Rechtsstreit zu bezahlen:

  • aus eigenen Mitteln 
    (hier erbitten wir von unserer Mandantschaft u.U. eine geringe Vorauszahlung, was selbstverständlich nicht für die Erstberatung gilt),
  • durch eine Rechtsschutzversicherung 
    (zumeist unter Selbstbehalt ca. 50 - 150 €),
  • durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe 
    (möglich zumeist bei Bezug von ALG II, u.U. Ratenzahlung),
  • durch Prozessfinanzierung 
    (möglich zumeist ab 50.000 € Streitwert, bei Beteiligung des Finanzierers am Ergebnis)

Gern zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Finanzierung auf.

WICHTIG: Wir nehmen keine ROLAND-Rechtsschutz-Mandate mehr wahr. Bitte wechseln Sie rechtzeitig (Wartezeit!) zu einer seriösen Rechtsschutzversicherung, sollten Sie eine Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen.

Nehmen Sie jederzeit unverbindlich Kontakt auf oder nutzen Sie unseren