Ramelow gibt in der Stinkefinger-Affenaffäre klein bei
Der Ministerpräsident Thüringens - von CDU-Gnaden - Bodo Ramelow (DIE LINKE/SED) war im Herbst des Jahres 2020 durch die Talkshows gezogen und hatte seinen im Thüringer Landtag gegenüber dem in dieser Sache von der Kanzlei Schlösser vertretenen Stefan Möller erhobenen Stinkefinger mit einer Räuberpistole zu rechtfertigen versucht.
Es war einer der inzwischen klassischen Ausraster des Thüringer Ministerpräsidenten.
Stefan Möller hätte angeblich „auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung“ veröffentlicht, so die Behauptung / Rechtfertigung des MP Ramelow.
Dabei handelte es sich um eine unhaltbare Falschbehauptung. Das konnte auch im Prozess nachgewiesen werden.
Das ZDF hatte seinerzeit folgerichtig unverzüglich in der Sendung Lanz eine von der Kanzlei Schlösser verlangte Gegendarstellung veröffentlicht.
Der MDR wurde gleichfalls aufgefordert, ließ sich dagegen „natürlich“ von Gebührengeldern bis in die zweite Instanz verklagen und musste dann doch eine Gegendarstellung veröffentlichen.
Auch Ramelow gab nun nach mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Leipzig letztlich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und verpflichtete sich die Behauptung nicht erneut zu tätigen. Außerdem erkannte er die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Schlösser an und erstattete diese inzwischen.
Verkündung des „Prüffalls“ durch den Verfassungsschutzpräsidenten Kramer war rechtswidrig!
Die Rechtswidrigkeit der Verkündung des „Prüffalls“ stellte heute das Verwaltungsgericht Weimar fest und gab einer von den Rechtsanwälten Schlösser und Hornemann für den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland bereits im Jahr 2019 eingereichten Klage insoweit statt.
Der Landesverfassungsschutz durfte mangels Rechtsgrundlage auch auf Anfrage der Presse keine entsprechende Information nach außen geben. Eine solche Kompetenz besteht nur für Beobachtungsfälle und Verdachtsfälle.
Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurden heute die Klagen des AfD-Landesverbandes Thüringen, der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und von 7 Fraktionsmitgliedern gegen den Freistaat Thüringen wegen der Verkündung des sog. „Prüffalls“ und der Wahlbeeinflussung im Jahr 2018 jeweils durch den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer verhandelt.
Im Vorfeld der Wahl Björn Höckes zum Spitzenkandidaten der AfD für die Landtagswahl 2019 hatte Kramer im Spiegel gewarnt:
"Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht."
Die insgesamt 9 Kläger wurden von Rechtsanwalt Schlösser und Rechtsanwalt Hornemann vertreten. Für die Kläger waren außerdem Stefan Möller und Robert Sesselmann anwesend.
Damit saßen insgesamt 4 Volljuristen auf Seiten der Kläger.
Für den Freistaat Thüringen, war der Verfassungsschutzpräsident Kramer, nebst Vizepräsidenten und Rechtsanwalt Dr. Esser aus Erfurt vor Ort.