Prozesskostenhilfe

In einem gerichtlichen Rechtsstreit können erhebliche Kosten anfallen, z.B. für die Inanspruchnahme des Gerichts und die für die jeweiligen Parteien hinzugezogene Rechtsanwälte.

Das gilt unabhängig davon, ob man selbst Klage erhebt oder verklagt wird.

Dass Sie Ihre Rechte durchsetzen und verteidigen können, soll aber nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Hierfür gibt es die Prozesskostenhilfe, diese können Sie in jedem Stadium des Verfahrens beantragen. Für Personen, die berechtigt sind sich der Anklage in einem Strafverfahren anzuschließen, als Nebenkläger, gilt das auch.