Landgericht Gera: Verein zur Aufarbeitung politischer Verfolgung scheitert mit willkürlichem Ausschluss von Stephan Brandner
Das Landgericht Gera hat mit Urteil vom 25. April 2025 (Az.: 1 S 131/24) die Berufung der Gedenkstätte Amthordurchgang Gera e.V. gegen das Urteil des Amtsgerichts Gera zurückgewiesen. Der Versuch des Vereins, Stephan Brandner aus politischen Gründen auszuschließen, ist damit rechtskräftig gescheitert.
Besonders bemerkenswert ist die Rolle des Beklagten: Der Verein hat sich laut Satzung der Aufarbeitung politischer Verfolgung verschrieben – agierte jedoch selbst politisch motiviert und unter grober Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die Kammer stellte fest, dass dem Kläger wesentliche Vorwürfe erst nach seinem Ausschluss mitgeteilt wurden und ihm damit das rechtliche Gehör verweigert wurde. Auch der Ausschluss von der persönlichen Teilnahme an der Mitgliederversammlung war unrechtmäßig.
Ein Verein, der die politische Verfolgung in der DDR dokumentieren will, sollte nicht selbst zur Bühne politischer Ausgrenzung werden. Mein Mandant wurde ausgeschlossen, ohne rechtlich gehört worden zu sein – nur wegen seiner AfD-Mitgliedschaft. Das Landgericht hat dieser Doppelmoral eine klare Absage erteilt. Wer die Erinnerung an Unrecht bewahren will, darf es nicht selbst begehen.