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AfD-Klage zur Verkündung Prüffall


Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurden heute die Klagen des AfD-Landesverbandes Thüringen, der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und von 7 Fraktionsmitgliedern gegen den Freistaat Thüringen wegen der Verkündung des sog. „Prüffalls“ und der Wahlbeeinflussung im Jahr 2018 jeweils durch den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer verhandelt.

 

Im Vorfeld der Wahl Björn Höckes zum Spitzenkandidaten der AfD für die Landtagswahl 2019 hatte Kramer im Spiegel gewarnt:

 

"Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht."

 

Die insgesamt 9 Kläger wurden von Rechtsanwalt Schlösser und Rechtsanwalt Hornemann vertreten. Für die Kläger waren außerdem Stefan Möller und Robert Sesselmann anwesend.

 

Damit saßen insgesamt 4 Volljuristen auf Seiten der Kläger.

 

Für den Freistaat Thüringen, war der Verfassungsschutzpräsident Kramer, nebst Vizepräsidenten und Rechtsanwalt Dr. Esser aus Erfurt vor Ort.

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser

Für ein über mehrere Jahre andauerndes und intensiv vorbereitetes Verfahren wurde dann doch noch einmal recht intensiv argumentiert.

 

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das Verwaltungsgericht Weimar der Vielzahl der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung anschließen und feststellen wird, dass Kramer rechtswidrig die AfD Thüringen öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet hatte.

 

Spannend wird, wie sich das Gericht zur unmittelbaren Betroffenheit der Fraktion und der Fraktionsmitglieder durch die rechtswidrige Prüffallerklärung endgültig positioniert.

 

Tragisch ist natürlich die Verfahrensdauer. Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus.

 

Eine Verkündung der Entscheidung erfolgt am 12.07.2021.

MDR-Bericht

 Rechtsanwälte Hornemann, Schlösser, Möller und Sesselmann

 Rechtsanwälte Hornemann und Schlösser