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PIPER Verlag verzichtet auf einsweilige Verfügung gg. Höcke u. AfD-Fraktion


Rückschlag für Heiko Maas - Punktsieg für die Meinungsfreiheit

Auf Widerspruch der Kanzlei Schlösser hat der PIPER Verlag zum 05. November 2018, nachdem er in erster Instanz gegen Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wegen einer satirischen Buchverfremdung des Bestsellers des ehemaligen Justizministers und derzeitigen Außenministers Heiko Maas, "Aufstehen, statt wegducken - Eine Strategie gegen Rechts" unterlegen ist, auf die einstweilige Verfügung verzichtet.

Download: Rücknahme PIPER Verlag

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser

Das Landgericht München I hatte zuvor am 19.10.2018 unter dem Az.: 25 O 10507/17 in erster Instanz - entgegen der zunächst vom selben Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung - ausgeurteilt, dass Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit der Veröffentlichung des abgeänderten Buchcovers des Bestsellers von Heiko Maas „Aufstehen statt wegducken - eine Strategie gegen Rechts“ keine Rechte des Piper Verlags verletzt haben.

Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatten in einem Facebook-Beitrag den Untertitel in „Eine Strategie gegen das Recht“ geändert.

Das Gericht stellte fest, dass der Piper Verlag nur reflexartig betroffen ist.

Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass der abgeänderte Buchtitel als Satire schlicht zulässig ist.

Damit schloss sich das Gericht der Ansicht der Kanzlei Schlösser an. Die Kanzlei Schlösser hatte von Anfang an Björn Höcke und der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geraten, weder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben noch die daraufhin ergangene einstweilige Verfügung anzuerkennen.