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Björn Höcke erringt wichtigen Teilerfolg gegen die vermeintlichen Künstler des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS).


Das Landgericht Köln bestätigt mit Urteil vom 14.03.2018 in dem von der Kanzlei Schlösser betriebenen Eilverfahren die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellt, dass die Berufsstalker vom ZPS ihn gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in seiner Wohnung gefilmt hatten. Spiegel-TV hatte im Vorfeld im Gegensatz zu den angeblichen Künstlern eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser
Das ZPS wird sich in Zukunft nicht mehr damit herausreden können, nur öffentlich zugängliches Material verwendet und die Überwachung bloß fingiert zu haben.
 
Das Gericht untersagte die weitere Verbreitung der heimlichen Aufnahmen, die Björn Höcke in seiner Wohnung zeigten und von einem Mitwirkenden hämisch kommentiert worden waren. Im Wiederholungsfall drohen dem Leiter des ZPS bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft.