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Björn Höcke erzielt weiteren Erfolg gegen WeltN24


In einem von der Kanzlei Schlösser betriebenen Verfahren hat das Oberlandesgericht Rostock der WeltN24 GmbH nunmehr in zweiter Instanz mit Urteil vom 21.02.2018 untersagt, das frei erfundene Zitat: „[…] Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen […]“ weiter zu verbreiten.
Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser
Die Richter stellen klar:  „Zwar ist der Begriff der ‚Meinung‘ in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich weit zu verstehen […]. Auch nach diesem weiten Meinungsbegriff ist aber die Äußerung, der Kläger habe wörtlich ‚Türken raus!‘ gesagt, keine Meinungsäußerung, sondern eine – unstreitig unwahre – Tatsachenbehauptung. Ein falsches Zitat wird vom Grundrecht der Meinungsfreiheit aber nicht geschützt […].“