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NEUE Widerrufsbelehrung!


Ab 01.04.2008 tritt die neue BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft und damit eine neue Widerrufs- und Rücksendebelehrung. Das ist vor allem wichtig, für alle Internet-Shop-Inhaber.

Kategorie: Internetrecht
Erstellt von: Rechtsanwalt Schloesser

Erforderlich ist diese Neureglung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung, weil Gerichte entschieden hatten, dass die amtliche Fassung aus dem Jahre 2002 teilweise nicht den Anforderungen des Gesetzes, insbesondere nicht den Anforderungen der Wettbewerbsgesetze genügte.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist aber erforderlich, damit nach spätestens 6 Monaten ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe ausgeschlossen ist und damit, (was wirtschaftlich oft viel schwerwiegender ist) eine wettbewerbsrechtliche kostenverursachende Abmahnung ausgeschlossen ist.

Die neue BGB- Info-Verordnung finden Sie unter www.bmj.de/bgbinfovo zum download.

In Kürze soll dann auch eine formell gesetzliche Verankerung stattfinden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schlösser ist Ihnen bei der Umsetzung der Belehrung gern behilflich. Da die Belehrung verschiedene Wahlmöglichkeiten bietet, ist eine Anpassung und Verwendung ohne anwaltlichen Rat immer mit einem gewissen Risiko der Fehlanwendung behaftet.