Prioritätsfeststellung und Prioritätsverhandlung

Urhebernachweis Prioritätsnachweis Prioritätsfeststellung

Der Urhebernachweis

Die Kanzlei Schlösser unterstützt Künstler und alle anderen Schöpfer geschützter Werke in besonderer Weise beim Urhebernachweis.

Die Kanzlei erstellt dafür den sog. Prioritätsnachweis im Wege einer Prioritätsverhandlung.

Zu diesem Zweck reicht der Künstler das Werk oder eine Kopie des Werkes ein und versichert an Eides statt, der Urheber des Werkes zu sein.

Hierfür fallen Kosten zwischen 15 € und 60 € an.

Der rechtsanwaltliche Prioritätsnachweis / Urhebernachweis hat dabei die selbe Wirkung wie der notarielle Prioritätsnachweis / Urhebernachweis, denn auch der Rechtsanwalt ist als Organ der Rechtspflege für die Entgegennahme derartiger Erklärungen zum Zweck des Urhebernachweises geeignet.

Der so gesicherte Prioritätsnachweis ist ein gravierendes Indiz für die Urheberschaft und praktisch nur durch Vollbeweis des Gegenteils zu widerlegen.

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