Privatrecht

Das Privatrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet.

Das Rechtsgebiet des Privatrechts regelt dabei die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also den Rechtsunterworfenen natürlichen oder juristischen Personen untereinander.

Anders dagegen das Öffentliche Recht, zu dem auch das Strafrecht gehört. Hier sind die Beziehungen der Rechtssubjekte nicht von Gleichberechtigung, sondern von einem Über- / Unterordnungsverhältnis geprägt.

Das Privatrecht hat als grundlegendes Prinzip die Privatautonomie. Diese setzt eine Freiheit des Willens voraus und läßt daher zu, das Recht ohne staatlichen Einfluss zu gestalten.

Zentrales Gestaltungsmittel des Privatrechts ist der privatrechtliche Vertrag

Privatrecht ist nicht gleich Zivilrecht

Die Bezeichnung Zivilrecht (Bürgerliches Recht) wird oft synonym zum Privatrecht verwendet. Das ist falsch. Das Zivilrecht ist genau genommen nur ein Teilbereich des Privatrechts. 

Regelungen des Privatrechts

Dem Privatrecht gehören an die Regelungen:

  • Zivilrecht / bürgerliches Recht
  • sonstiges Privatrecht.

Zivilrecht

Im Zivilrecht / bürgerlichen Recht finden sich die Regelungen über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse.

Sonstiges Privatrecht / Sonderprivatrecht / Wirtschaftsprivatrecht

Das sonstige Privatrecht, wird je nach Schwerpunktsetzung auch als Sonderprivatrecht oder Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet.

Kanzlei für Privatrecht?

Weil die Kanzlei Schlösser gerade nicht zum Ziel hat, lediglich zivilrechtliche Fragestellungen abzudecken, sondern einen Fokus gerade im Bereich des Sonderprivatrechts, nämlich des Wirtschaftsprivatrechts sieht, musste der Kanzleiname "Schlösser - Kanzlei für Privatrecht" und nicht "Schlösser - Kanzlei für Zivilrecht" lauten.