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Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

Am 18. März 2010 wurde im Verhandlungstermin über die Haftung für Dritte bei der Nutzung von WLAN-Netzwerken vorgetragen und verhandelt.

I ZR 121/08

LG Frankfurt – 2/3 O 19/07 – Urteil vom 5. Oktober 2007
OLG Frankfurt a. M. – 11 U 52/07 – Urteil vom 1. Juli 2008

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel „Sommer unseres Lebens“. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass der Titel im Internet über eine dem Beklagten zugewiesene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde. Die Klägerin hat behauptet, der WLAN-Anschluss des Beklagten, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. Sie begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Das Landgericht Frankfurt hat den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (veröffentlicht in GRUR-RR 2008, 279). Nach dem Sach- und Streitstand sei davon auszugehen, dass der Beklagte die Rechtsverletzung nicht selbst begangen habe (§ 97 UrhG). Da der Beklagte zum maßgeblichen Zeitpunkt Im Urlaub gewesen sei und auch kein Dritter Zugang zu dem Computer des Beklagten gehabt habe, könne die rechtsverletzende Handlung nur von einem Dritten begangen worden sein. Dieser habe die WLAN-Verbindung des Anschlusses des Beklagten von außerhalb genutzt, um sich Zugang zu diesem zu verschaffen. Der Beklagte hafte auch nicht als Störer. Er habe keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse. Der Beklagte hafte nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs, sondern erst, wenn – anders als im Streitfall – konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestünden. Gegen diese Beurteilung wendet sich die Klägerin mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, mit der sie ihre Klageanträge weiterverfolgt.

Einigung im Rechtsstreit um die Marke „Pavarotti Restaurant and More in Erfurt“ vor dem Landgericht Erfurt.

 

Der Rechtsstreit unter Beteiligung der Kanzlei Schlösser um die Nutzung des Schriftzuges „Pavarotti“ durch ein Restaurant in Erfurt hatte für einiges Aufsehen in den Tageszeitungen Thüringens namentlich der „Bildzeitung Regionalausgabe Thüringen“ und der „Thüringer Allgemeinen“ sowie der „TLZ“ gesorgt.

Die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. warnt vor Abmahnungen der Firma net-secure.

Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt...

oder doch nur,

... bis es ein Richter wieder besser weiß?

"Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt" so jedenfalls eine Pressemitteilung des Bundesjustizmnisteriums in Berlin vom 07. Oktober 2008.

Seit heute ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.

Den einen oder anderen hat die Verwendung solcher Muster / Leitfäden in der Vergangenheit effektiv Geld gekostet. Die erwiesen sich nämlich alles andere als mit der Rechtslage im Einklang.

Am 19. September hat der Bundesrat der umfassenden
Reform des GmbH-Rechts, dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zugestimmt.

Pressemitteilung
Landgericht Erfurt entscheidet über die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel
Erfurt, den 25.08.2008

Rechtsanwalt Sascha Schlösser von der Rechtsanwaltskanzlei Schlösser in Erfurt teilt mit, dass am 12.09.2008 um 09.00 Uhr vor dem Landgericht Erfurt die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel verhandelt wird.

Die Kanzlei Schlösser eröffnet www.urheberverzeichnis.de/ zum Welttag des geistigen Eigentums.

Ab 01.04.2008 tritt die neue BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft und damit eine neue Widerrufs- und Rücksendebelehrung. Das ist vor allem wichtig, für alle Internet-Shop-Inhaber.

Eine Entscheidung die Mut macht!

Nachdem Gerichte in unverantwortlicher Weise die Störerhaftung bezüglich Urheberrechtsverletzungen, welche von heimischen Internetanschlüssen aus begangen wurden, beinahe unerträglich ausgedehnt haben, hat das OLG Frankfurt, wie auch zuvor bereits das LG Mannheim (Az.: 7 O 65/06), eine wegweisende und richtige Entscheidung getroffen.

Der Grundtenor dürfte sein: ...

Die Rechtlosstellung der Parteien und ihrer Vertreter hat ein Maß erreicht, das nicht mehr tolerierbar ist.*

 

* Egon Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess

Der BGH hat Stellung dazu genommen, welche Preisangaben wie auf einer Internetseite angegeben werden müssen.

Der I. Zivilsenat BGH lockert dabei die von den Gerichten teilweise vertretenen Auffassungen.

Der BGH konkretisiert damit die Anforderungen, die sich aus dem Preisangabengesetz und der Preisangabenverordnung ergeben.

Der zweite Teil der Urheberrechtsnovelle hat den Bundesrat passiert und wird nunmehr in Kraft treten. Voraussichtlich wird dies der 1. Januar 2008 sein.

Eine echte Chance gegen Massenabmahnungen stellt das Urteil des OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF vom 21.11.2006 Az.: I-20 U 22/06 dar. Das Gericht nimmt den alten Streit auf, ob eine Abmahnung mangels Vorlage einer Originalvollmacht nach § 174 BGB analog zurückgewiesen werden kann.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird reformiert.

Der bisherige, für den Zeitraum 1. August 2005 bis 31. Juli 2007 gültige, Mietspiegel der Landeshauptstadt Erfurt - Thüringen -  wird aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Arbeitskreises bis zum 31. Dezember 2007 erweitert.

Die Ausstellung „Justiz in Thüringen“ ist wieder in Thüringen unterwegs. Auf 29 Tafeln wird der Aufbau der Thüringer Justizbehörden und deren Funktion dargestellt.

Aussteller: Thüringer Justizministerium

Weitere Informationen

Im Kündigungsschutzprozess gilt die dreiwöchige Präklusionsfrist / Klagefrist auch für die „Neuen“ im Betrieb, für die das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an sich noch gar nicht anwendbar ist.