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Einstweilige Verfügung


Am 01.12.2017 hat die Kanzlei Schlösser für ein Mitglied des Thüringer Landtags eine einstweilige Verfügung gegen den Leiter eines vermeintlichen Künstlerkollektivs vor dem Landgericht Köln erwirkt.

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser
Das LG Köln bestätigte, dass eine Veröffentlichung von Drohenaufnahmen des Wohnhauses unserer Mandantschaft und Videos, die unsere Mandantschaft in deren Haus zeigen, unzulässig ist. Im Wiederholungsfalle droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- € oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft.