Rechtsberatung zum Medienrecht

Medienrecht im weitesten Sinne regelt die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation.

Das Medienrecht ist keinem der beiden großen Rechtsbereiche des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts allein zuzurechnen.

Aufgrund sich ständig ändernder und neuer Verbreitungsmethoden ist das Medienrecht aufgrund sich daraus ergebender Regelungslücken ständiger Änderung unterworfen.

Klassische Gegenstände des Medienrechts:

  • Presserecht
  • Rundfunk (Radio und Fernsehen)
  • Film
  • Multimedia und
  • Internet


Aufgabe des Medienrechtes ist die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer, Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Das Medienrecht geregelt also die Nutzung und Nutzbarkeit der medial, also mittels eines Mediums übertragener Inhalte.

Dem Medienrecht verwandt ist das  Telekommunikationsrecht, welches aber nur die Regelung der technischen Fragen der Übermittlung von Inhalten enthält.

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