An die Kollegen! Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir zum Schutze unserer Mandanten gegen die Veröffentlichung von nicht ausdrücklich öffentlich geführter Korrespondenz wettbewerbs- und strafrechtlich vorgehen werden. Wir sehen in der öffentlichen Wiedergabe von Auszügen unserer Schreiben und der Nennung unserer Mandanten, zumal soweit es sich um natürliche Personen handelt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Am 09.06.2011 hat Rechtsanwalt Schlösser gegenüber dem Radiosender Antenne Thüringen ein Interview zu den zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen der Verhaftungen und Beschlagnahmen im Zusammenhang mit der Downloadplattform www.kino.to in Bezug auf die Nutzer der Plattform gegeben.
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.