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- Vollmacht
Die Vollmacht wird in 3-facher Ausfertigung benötigt.
- Mandantenerfassung oder Online Erfassung
Bitte bringen Sie diesen Erfassungsbogen zu jeder ersten Beratung ausgefüllt mit, auch wenn kein Mandat zustande kommt.
- Beratungshilfeantrag
Der Antrag auf Beratungshilfe wird ausgefüllt und zusammen mit Ihren Unterlagen zum Einkommen - meist genügt ein aktueller ALG-II-Bescheid und der Mietvertrag - im für Sie zuständigen Amtsgericht entgegengenommen und bei Genehmigung der Beratungshilfe ein Beratungshilfeschein ausgestellt und abgestempelt. So wird der Beratungshilfeantrag zum Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich vom Anwalt beraten lassen können.
Die für den Beratungshilfeantrag / Beratungshilfeschein zuständige Geschäftsstelle am Amtsgericht Erfurt ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 13.30 bis 16.15 Uhr geöffnet.
- PKH-Antrag (Prozesskostenhilfeantrag)
Der Prozesskostenhilfeantrag betrifft, anders als der Beratungshilfeantrag Kosten, die in einem gerichtlichen Verfahren entstehen.
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