Nebenklage - Rechtsanwalt als Opferanwalt

Die Nebenklage ist eine Möglichkeit der Interessenwahrnehmung durch Rechtsanwälte für Opfer von Straftaten.

 

Sie dient zum einen der Wahrung der Interessen des Opfers bei der Strafverfolgung, zum anderen kann hier durch den Rechtsanwalt bereits eine für das Opfer mögliche Entschädigung geltend gemacht werden oder auf für das Opfer vorteilhafte Auflagen bei der Einstellung gedrungen werden.

 

Hier greift Privatrecht also in den Sektor des zum öffentlichen Recht gehörenden Strafrechts ein.

 

Die Nebeklage gibt dem Opfer einer Straftat vielfältige Rechte.

Der Nebenkläger hat insbesondere das Recht auf:

  • Akteneinsicht
  • Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung
  • eigene Beweisanträge
  • Fragen
  • Beanstandungen
  • Ablehnung von Gerichtspersonen
  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • eigene Rechtsmittel

 

Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts des Nebenklägers können unter Umständen über Prozesskostenhilfe erstattet werden. Im Falle einer Verurteilung werden die Kosten der Nebenklage zumeist dem Verurteilten auferlegt, so dass dieser dem Nebenkläger die Kosten des Rechtsanwalts zu erstatten hat.

 

Rechtsanwalt Schlösser berät Sie gern zur Nebenklage und vertritt Ihre diesbezüglichen Interessen.

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